
Die Landesregierung unternehme deshalb ihr Möglichstes, um die betroffenen Standortkommunen zu unterstützen, sagte Innenminister Boris Pistorius.
Der Arbeitskreis wurde im Januar 2011 zunächst anlässlich des angekündigten Abzugs der britischen Streitkräfte eingerichtet. Nach Bekanntgabe des Stationierungskonzepts der Bundeswehr im Oktober 2011 wurde der „IMAK Konversion“ dann auf die von Bundeswehrstandort-Schließungen betroffenen Kommunen in Niedersachsen erweitert.
Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung (GGO) endet die Arbeit eines interministeriellen Arbeitskreises grundsätzlich nach einem Jahr. Innenminister Pistorius sagte, da das Thema Konversion das Land absehbar aber auch in den kommenden Jahren beschäftigen werde, müsse die Arbeit des Arbeitskreises fortgeführt werden. Die neue Laufzeit wurde daher – gemäß Paragraf 25 Satz 3 der GGO – gleich um drei Jahre verlängert.
Aufgabe des Arbeitskreises ist es, die betroffenen Kommunen durch Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Ebenen (Kommunen, Landes- und Bundesverwaltung) zu unterstützen und insbesondere Fördermöglichkeiten für die betroffenen Standortkommunen zu prüfen. Seit Einrichtung des Arbeitskreises wurden bereits in mehreren Sitzungen auf Ressortebene und zusammen mit den betroffenen Kommunen und Landkreisen Bedarfe und Möglichkeiten erörtert.
Der Arbeitskreis besteht unter Federführung des Niedersächsischen Innenministeriums aus Vertreterinnen und Vertretern des Sozial-, des Landwirtschafts-, des Umwelt-, des Wirtschafts- und des Finanzministeriums sowie der betroffenen Standortkommunen und -landkreise, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der britischen Streitkräfte.
Darüber hinaus zeichnet mit Beginn der Wahlperiode in der Niedersächsischen Staatskanzlei die neue Abteilung 4 für die Bereiche regionale Landesentwicklung und EU-Förderung verantwortlich. Zur Unterstützung der von Konversion betroffenen Kommunen können Möglichkeiten einer finanziellen Förderung im Bereich der regionalisierten Landesentwicklung sowie aus EU-Förderprogrammen bestehen. Aus diesem Grund wurde der „IMAK Konversion“ um ein Mitglied aus der Staatskanzlei erweitert.