
Krogmann begrüßt zugleich den Kompromiss, den Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände bei der Umsetzung der Kompensation gefunden haben: "Die ursprünglich vorgesehene sofortige Umverteilung von der Kreisebene auf die Gemeinden hätte bei einigen Landkreisen und kreisfreien Städten zu erheblichen Einnahmeverlusten in zum Teil zweistelliger Millionenhöhe geführt. Dies ist nun durch die zeitliche Streckung in drei Stufen deutlich abgemildert," so der Abgeordnete. „Wir haben jetzt eine gute Lösung für dieses Problem, dass die kommunale Ebene und die Landespolitik in den letzten Wochen beschäftigt hat. Sowohl die kommunale Seite als auch das Land haben sich dabei bewegt“, so Krogmann.
Als Ergebnis der Anhörung hat der Innenausschuss in der weiteren Beratung mit den Abgeordneten aller Fraktionen dem Haushalts- und Finanzausschuss eine Empfehlung zum Beschluss des Haushaltsbegleitgesetzes abgegeben.
Zum Hintergrund: Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Im Rahmen des sogenannten Fiskalpaktes zwischen Bund und Ländern wird der Bund ab dem 1. Januar 2014 den Ländern die Nettoausgaben für Geldleistungen der zuständigen Träger der Grundsicherung in voller Höhe erstatten. Dies ist insgesamt die letzte von drei Stufen zur vollständigen Übernahme der Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund. So betrug der Anteil des Bundes 2012 noch 45 Prozent, 2013 dann 75 Prozent und erst ab 2014 werden die Mittel der Grundsicherung zu 100 Prozent vom Bund übernommen.