Ein gemeinsames Ziel erreicht – Arbeitszeitverordnung für Berufsfeuerwehren in Niedersachsen geändert

Rückwirkend zum 01.01.2014 tritt in Niedersachsen die neue Arbeitszeitverordnung für Beamte und Beamtinnen der Berufsfeuerwehren in Kraft. Grundlage der neuen Verordnung war ein Änderungsvorschlag der ver.di-Gewerkschaft. Man habe selten über ein Thema so intensiv und lange diskutiert, wie über die Arbeitszeitverordnung bei Berufsfeuerwehren, so der ver.di-Vorsitzende der Fachgruppe Feuerwehr, Mario Kraatz.

Manfred Petrausch, Thomas Schremmer, Ulrich Watermann, Mario Kraatz, v.l.

Nach langem und unermüdlichem Einsatz der Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen konnte nun gemeinsam mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag die geänderte Arbeitszeitverordnung endgültig auf den Weg gebracht werden. Berücksichtigt werden fortan die Vorgaben der europäischen Arbeitszeitrichtlinie. Dies ermögliche nun gleichzeitig Dienstpläne mit einem reinen 24-Stunden Dienst in einer 48-Stunden Woche, so Kraatz weiter. Die neue Arbeitszeitverordnung bedeute nun eine sofortige Rechtssicherheit für alle derzeit in Niedersachsen praktizierten Dienstplanmodelle.

Die innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Ulrich Watermann, und der Sprecher für Arbeitsmarkt, Öffentliches Dienstrecht, Gesundheit, Psychiatrie, Bauen und Wohnen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thomas Schremmer, freuten sich gemeinsam mit Mario Kraatz und Manfred Petrausch (ÖPR Feuerwehr Hannover) über diesen gemeinsamen Erfolg von Politik und Gewerkschaft. „Die geänderte Arbeitszeitverordnung zeugt von einem guten und intensiven Austausch in allen Fachfragen und einer gemeinsamen Richtung, für die wir gemeinsam arbeiten“, erklärte SPD-Innenexperte Watermann am Rande eines Treffens. Man werde diese enge und konstruktive Zusammenarbeit auch zukünftig fortgesetzt, so der Bad Pyrmonter Landtagsabgeordnete abschließend.