Watermann: Neue Arbeitszeit sichert die Einsatzbereitschaft der Berufsfeuerwehren

Die Verhandlungen waren erfolgreich: Rückwirkend zum 1. Januar 2014 gilt bei den Berufsfeuerwehren in Niedersachsen eine neue Arbeitszeitverordnung: „Nach Jahren mit Überstunden in astronomischer Höhe hat die Rot-Grüne Landesregierung in Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di ein weiteres Wahlversprechen eingelöst. Die maximal zulässige Arbeitszeit wird mit der neuen Verordnung auf 48 Stunden in der Woche begrenzt“, erklärt Ulrich Watermann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.

Gemeinsam mit dem innenpolitischen Sprecher der Grünen, Thomas Schremmer, hat SPD-Innenexperte Watermann die neue Arbeitszeitverordnung symbolisch an die Berufsfeuerwehrleute Mario Kraatz und Manfred Petrausch übergeben. Kraatz ist Vorsitzender der Fachgruppe Niedersachsen/Bremen in ver.di, Petrausch Personalratsvorsitzender der Berufsfeuerwehr Hannover.
In der Vergangenheit waren Wochenarbeitszeiten von 56 Stunden für Berufsfeuerwehrleute in Niedersachsen üblich. „Das hat dafür gesorgt, dass hunderte Überstunden in den Wachen aufgelaufen sind. Die neue Arbeitszeitverordnung bringt jetzt endlich auch Klarheit für die Kommunen als Arbeitgeber und die Beamtinnen und Beamten bei den niedersächsischen Berufsfeuerwehren“, sagt Watermann. So könne man rechtmäßige Dienstpläne schreiben, stelle die Einsatzbereitschaft sicher und werde der Fürsorgepflicht für die Beamten gerecht.