
Petra Tiemann, Sprecherin des Arbeitskreises Petitionen und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, sagt dazu: „Klar ist, dass das Petitionswesen in Niedersachsen gegenüber dem in anderen Bundesländern noch großen Nachholbedarf hat. SPD und Grüne arbeiten momentan gemeinsam mit den anderen Fraktionen im Landtag an einer Modernisierung und haben deswegen als eine der ersten Maßnahmen nach dem Regierungswechsel einen Entschließungsantrag eingereicht.“
Petra Tiemann begrüßt den Austausch mit den Experten und betont, dass es bei der geplanten Verbesserung des niedersächsischen Petitionswesens viele Schnittmengen mit den Experten von Bundestag und Berliner Abgeordnetenhaus gebe. So waren sich alle einig, dass das Petitionsrecht mehr als ein Bürgerrecht – nämlich ein Menschenrecht sei, dass eine lebendige und direkte Verbindung zwischen Volk und Parlament sichere.
Weitere Themen der Klausurtagung waren Maßnahmen der Inklusion (z. B. die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache) und die Durchführung von öffentlichen Anhörungen.