
Das gebietet die Menschenwürde.“ Die umstrittene Praxis zeige, dass die EU-Verordnung Dublin III dringend verändert werden müsse. Watermann: „Es kann nicht das Ziel einer gemeinsamen europäischen Flüchtlingspolitik sein, Menschen zwischen den EU-Staaten hin- und her zu schicken.“
In den sogenannten Dublin-Verfahren, das sind jene Fälle, in denen Asylsuchende aus Niedersachsen in das europäische Land zurückkehren, in dem sie ihren Asylantrag zuerst gestellt haben, handele es sich um innereuropäische Flüge. „Das sind keine Distanzen, die eine solche Handlung rechtfertigen“, sagt Watermann. Dafür sei die Landesregierung in Niedersachsen allerdings ausdrücklich nicht verantwortlich.
Der SPD-Innenexperte erklärt weiter: „Es mag Gründe geben, die aus Sicht der verantwortlichen Behörden für nächtliche Aktionen im Rahmen das Verfahren der Abschiebung und Rückführung sprechen. Diese Gründe sind aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion aber solche, die unseren humanitären Überzeugungen entgegenstehen.“
Deshalb fordert die SPD-Landtagsfraktion die Landesregierung auf, bei den zuständigen Bundesbehörden zu erwirken, das Verfahren so zu ändern, dass es nicht mehr zu Nachtabschiebungen komme. Der innenpolitische Sprecher Ulrich Watermann sagt: „Ich bin überzeugt davon, dass das vernünftiger und menschenwürdiger zu organisieren ist.“