
Die Bildung innovativer und selbstbestimmter Wohnformen wie Demenz-Wohngemeinschaften werde mit den vom Kabinett beschlossenen Änderungen endlich gesichert. Damit werde auch dem Wunsch vieler älterer Menschen Rechnung getragen, die auf Hilfe angewiesen sind, aber solange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben führen und auch gemeinschaftlich wohnen möchten so der SPD-Politiker weiter.
„Mit der Gesetzesänderung bleibt die Regierungskoalition ihrem Grundsatz „ambulant vor stationär“ treu“, betont Watermann. Die Gesetzesnovelle gehe jetzt in die Verbandsanhörung.
Zum Hintergrund: 2011 hatte die ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung im Zuge der Föderalismusreform das am 6. Juli 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Heimgesetz (NHeimG) verabschiedet. Mit diesem Gesetz, dem die zentrale Aufgabe zukommt, den Schutz der Interessen und Bedürfnisse von Bewohnerinnen und Bewohnern im Heimalltag sicherzustellen, wurden zahlreiche Regelungen des Bundesrechts überarbeitet. Ziel war es, Rechtssicherheit zu schaffen und das Entstehen neuer Wohnformen zu unterstützen.
„In der Praxis hat sich das Gesetz jedoch nicht bewährt. Es wurde beklagt, dass die durch das NHeimG geschaffenen Abgrenzungsregelungen zwischen nicht selbstbestimmten Wohnformen, die vom Geltungsbereich des Gesetzes erfasst werden, und solchen Wohnformen, die nicht erfasst werden, unklar sind und die Entwicklung alternativer Wohnformen erschweren. Das wird jetzt von der Rot-Grünen Landesregierung korrigiert“, erklärt Watermann abschließend.