
„Die Patientenbeauftragten werden eine Bereicherung sein und helfen, das Vertrauen zwischen Patienten und den sie betreuenden Pflegekräften und Ärzten in den Krankenhäusern zu festigen, indem sie Sorgen, Nöte und Beschwerden von Patientinnen und Patienten entgegennehmen und prüfen“, sagt Uwe Schwarz, gesundheitspolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion.
Regelmäßige Sprechstunden für Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern, Auskunftspflicht der Kliniken gegenüber den Patientenbeauftragten, Erfahrungsberichte für Ministerium und Krankenhausträger – das sind die wichtigsten Eckpfeiler für die Arbeit der Ehrenamtlichen, die nach dem Willen der Regierungskoalition ab dem Sommer 2015 ihre Arbeit in den Häusern beginnen sollen.
„Wir wollen vor allem auch, dass die Patientenbeauftragten unabhängig sind und nicht weisungsgebunden. Sie sollen Vertrauensleute im besten Sinne sein, denen sich Patientinnen und Patienten unvoreingenommen und angstfrei öffnen sollen. In anderen Bundesländern wie Bremen, Hessen oder Rheinland-Pfalz sind Patientenbeauftragte bereits gesetzlich vorgeschrieben“, erklärt der SPD-Gesundheits- und Sozialpolitiker Uwe Schwarz.
Schwarz macht deutlich: „Auch die dramatischen Fälle der Krankenhausmorde in Delmenhorst sind Anlass, die Position von Patienten in den Niedersächsischen Krankenhäusern zu stärken. Wir wollen Vertrauen in die Arbeit der Häuser und in die Pflege, denn dieser eine Fall darf nicht dazu führen, die Arbeit zehntausender Pflegekräfte und Ärzte zu diskreditieren. Dazu gehört aber auch, dass man offen und effektiv mit den Sorgen und Fragen von Patienten umgeht.“
Bereits bei der vergangenen Novelle des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes im Jahr 2012 haben SPD und Grüne einen entsprechenden Vorschlag zur verpflichtenden Einführung von Patientenbeschwerdestellen eingebracht. Die damalige CDU/FDP-Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben diesen Vorschlag seinerzeit jedoch abgelehnt.