
Geuter betont: „Die gesetzlichen Regelungen und die Besteuerungspraxis für Dienstleistungen von Behinderteneinrichtungen haben sich seit der Regierungsübernahme durch Rot-Grün in Niedersachsen nicht geändert. Das hat die Landesregierung im Herbst 2013 im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage umfassend erläutert.“
Es handele sich bei der Besteuerung von Dienstleistungen auf diesem Sektor um eine Praxis auf einer bundesweit gültigen gesetzlichen Grundlage. „Wir sehen dem Unterrichtungswunsch der CDU zu diesem Thema gelassen entgegen, weil Niedersachsen wie alle anderen Länder auch die bundesrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben einhält“, erklärt Geuter. Die CDU betreibe einmal mehr ein durchschaubares Spiel und versuche jetzt sogar, Behinderte für ihre politischen Interessen zu benutzen.
„Wir werden uns für eine Ausweitung der Steuerermäßigungstatbestände auch für Dienstleistungen einsetzen und die Bemühungen der Landesregierung auf Bundesebene unterstützen“, betont SPD-Finanzexpertin Renate Geuter.