Kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige ermöglichen – Niedersachsen schließt sich Bundesratsinitiative für Grundgesetzänderung an

Niedersachsen hat sich heute einer Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz zur Änderung des Artikel 28 Grundgesetz angeschlossen. Damit wird einem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen Rechnung getragen.

Zusammen mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz setzt sich die rot-grüne Landesregierung dafür ein, künftig auch ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die keinem EU-Land angehören und dauerhaft hier leben, die Teilnahme an den Kommunalwahlen zu ermöglichen.

Der heimische Landtagsabgeordnete Ulrich Watermann erläutert: „Damit auf Landesebene Regelungen getroffen werden können, die es Menschen, die hier bereits viele Jahre leben und die in der örtlichen Gemeinschaft tief verwurzelt sind und lediglich keinen deutschen Pass oder den eines anderen EU-Staates besitzen, ermöglichen, bei den Kommunalwahlen ihre Stimme abzugeben, ist eine Verfassungsänderung notwendig. Dadurch ermöglichen wir Teilhabe und eröffnen Menschen die Chance, die Gegebenheiten bei ihnen zu Hause vor Ort mit zu beeinflussen.“