Land bringt weitere Unterstützung für Kommunen auf den Weg – Ulrich Watermann begrüßt das angestrebte Gesetz zur Förderung kommunaler Investitionen. Alle Städte und Gemeinden in Hameln-Pyrmont erhalten Finanzhilfen.

Die Landesregierung hat heute den Entwurf eines Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zur Verbandsanhörung freigegeben. Mit diesem Gesetz soll die Investitionstätigkeit von Kommunen gefördert werden.

Dazu erklärt der Landtagsabgeordnete Ulrich Watermann: „Uns vor Ort hilft der Beschluss der Landesregierung. Folgende Kommunen in unserer Region erhalten folgende Investitionspauschalen:

Flecken Aerzen => 172.706,61 Euro

Stadt Bad Münder => 626.001,80 Euro

Stadt Bad Pyrmont => 296.364,13 Euro

Flecken Coppenbrugge => 210.164,06 Euro

Gemeinde Emmerthal => 208.291,35 Euro

Stadt Hameln => 1.902.975,02 Euro

Stadt Hessisch Oldendorf => 276.332,51 Euro

Flecken Salzhemmendorf => 218.853,97 Euro

Der Landkreis Hameln-Pyrmont erhält zudem Fördermittel in einer Gesamthöhte von 3.901.830,69 Euro

Am 12. Juni 2015 wurde im Bundesrat das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen vorgelegt und beschlossen, hiernach erhalten die Länder 3,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes. Auf Niedersachsen entfallen somit ungefähr 327 Millionen Euro, welche durch das Land an die Niedersächsischen Kommunen verteilt und weitergeleitet werden müssen. Erforderlich hierfür ist ein Landesgesetz, welches heute vom Kabinett auf den Weg gebracht worden ist.  „Ich begrüße das zügige Vorgehen der Landesregierung, welche bereits jetzt den Entwurf für ein Niedersächsisches Kommunalinvestitionsfördergesetz auf den Weg bringt, damit die Gelder schnellstmöglich an die Kommunen weitergeleitet werden können“, erläuterte Watermann.

Nach dem Vorschlag der Landesregierung sollen die vorgegebenen Finanzmittel je hälftig auf die Kreis- und hälftig auf die Gemeindeebene verteilt werden. Die Verteilung erfolgt jeweils zu einem Drittel anhand der Kriterien Einwohner, Arbeitslosenquote und Kassenkreditbestand. „Somit ist sichergestellt, dass finanzschwache Kommunen mehr erhalten als finanzstärkere Kommunen. Das ist eine Frage der gerechten Verteilung“, unterstrich der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.

Watermann begrüßt ebenso, dass das Gesetz eine Spreizung bei der Aufbringung des Eigenanteils von fünf bis fünfzehn Prozent vorsieht. So könne gewährleistet werden, dass finanzschwache Kommunen einen noch geringeren Eigenanteil als die vom Bund geforderten zehn Prozent zu leisten haben.

Die Stadt Hameln, bekommt als Folge des Abzugs der britischen Streitkräfte einen Sonderzuschlag für die notwendigen Investitionen zur Bewältigung der damit einhergehenden Herausforderungen. Dieser ist in der oben genannten Fördersumme von fast 2. Mio Euro für die Stadt Hameln eingerechnet.

Das Land Niedersachsen übernimmt alle Förderbereiche des Bundes. Dieses sind Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Klimaschutz und Konversion. Darüber hinaus gäbe es auch den Förderbereich Breitband, wenn es sich um ländlichen Raum handele. Hier schlägt Niedersachsen vor – in Anlehnung an die Definition aus dem ELER-Programm -, dass als ländlicher Raum das gesamte Landesgebiet außerhalb von Städten oder Gemeinden mit 75.000 oder mehr Einwohnerinnen und Einwohnern angesehen wird.

„Damit sind die grundlegenden Voraussetzungen für eine zügige und unbürokratische Verteilung der Gelder an die Kommunen gewährleistet. Die Bundesmittel werden als Investitionspauschale in Form eines Budgets weitergeleitet. Somit haben unsere Kommunen größtmögliche Flexibilität“, zeigte sich Ulrich Watermann erfreut.