
Die Weiterentwicklung alternativer Wohnformen sei durch die bisherigen gesetzlichen Regelungen unnötig erschwert oder in vielen Fällen sogar verhindert worden. „Das wollen wir mit der Änderung des Niedersächsischen Heimgesetzes ändern und dem Wunsch vieler Betroffener nach alternativen Formen des Wohnens und der Pflege im Alter Rechnung tragen“, betonte Watermann weiter.
Das geänderte Niedersächsische Heimgesetz soll nach der Sommerpause im Herbst in den Landtag zur Beratung eingebracht werden.
Der SPD-Politiker machte auch deutlich, dass die Sozialdemokraten mit dem Gesetz vor allem den Grundsatz „ambulant vor stationär“ in der Betreuung und Pflege stärken wollen. Älteren Menschen, die auf Hilfe angewiesen seien, sollen so lange wie möglich selbstbestimmt wohnen und leben können. Gemeinschaftliches Wohnen im Alter – auch für an Demenz erkrankte – sei dabei das vorrangige Ziel. „Dafür schaffen die rot-grüne Landesregierung und die beiden Regierungsfraktionen jetzt den zeitgemäßen rechtlichen Rahmen und schaffen so Rechtschutz und Rechtssicherheit“, so Watermann abschließend.