

„Mit dieser Initiative setzt Rot-Grün ein wichtiges Zeichen für mehr Teilhabe und Willkommenskultur. Wahlrecht ist Menschenrecht – und das wollen wir endlich auch den Menschen, die nicht Bürger der EU sind, in unseren Kommunen eröffnen. Damit beseitigen wir ein großes demokratisches Defizit.“
Bisher steht das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene lediglich EU-Staatsangehörigen zu. Etwa 175.000 in Niedersachsen lebende Drittstaatsangehörige könnten von der Gesetzesänderung profitieren.
„Die Gegner in den Reihen der Union haben keine Argumente gegen diese Öffnung, sondern lediglich Vorurteile und stellen die Zugehörigkeit von Menschen in Frage, die teilweise seit Jahrzehnten und Generationen in unserem Land leben“, so Piel und Watermann. „Demokratie braucht jede Stimme. Wir wollen, dass alle Menschen in Niedersachsen die Chance erhalten, sich aktiv an der Gestaltung ihres Wohn- und Lebensumfeldes beteiligen zu können.“
Durch den Beschluss wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für ein kommunales Wahlrecht für alle dauerhaft hier lebenden Menschen einzusetzen und zu diesem Zweck eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes zu unternehmen sowie in einem zweiten Schritt eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) anzustoßen.