
Damit, so die SPD-Fraktionsvorsitzende, reagiere die Landesregierung auf die Herausforderungen, die das Land Niedersachsen mit Blick auf die steigenden Flüchtlingszahlen erreichen.
So könne zum Beispiel auf die Bekanntgabe des Abschiebungstermins bei Einzelpersonen, deren aktuelle Aufenthaltsdauer in Deutschland bis zum Zeitpunkt des in Aussicht genommenen Abschiebungstermins nicht mehr als 18 Monate beträgt, abweichend von den Vorgaben des Rückführungserlasses verzichtet werden.
Darüber hinaus sei geplant, dass abweichend vom sog. Härtefallverfahrenserlass bei ausreisepflichtigen Personen, deren aktuelle Aufenthaltsdauer in Deutschland bis zum Zeitpunkt der Duldungserteilung nicht mehr als 18 Monate beträgt, die Verpflichtung zur Belehrung über die Möglichkeit und das Verfahren für die Anrufung der Härtefallkommission entfallen soll. Allein dadurch können sich erhebliche Verkürzungen der Aufenthaltsdauer ergeben.
Johanne Modder erklärt weiter: „Die Aussprache im Landtag heute zum Thema Flüchtlinge hat erneut deutlich gemacht, wie schnell und effektiv die Landesregierung die Aufgabe der schnellen und humanen Flüchtlingsunterbringung bewältigt. Behauptungen der Opposition, das Land plane die Beschlagnahme von privatem Wohnraum für Flüchtlinge, sind falsch und dienen nur der Verunsicherung. Unser Innenminister hat im Plenum mehrfach klargestellt, dass das kein Thema ist. Das sollte auch die FDP zur Kenntnis nehmen.“
„Ich fordere die Oppositionsfraktionen dringlich zu einer sachlichen Diskussion auf. Die Situation ist zu ernst und ungeeignet für politische Spielereien“, betont Modder.