
Erstmals werden die Voraussetzungen zur Wegweisung und zum Aufenthaltsverbot zum besseren Schutz bedrohter Personen in eigenen Vorschriften geregelt. Auch das Instrument der Gefährderansprache, von der Polizei beispielsweise vor Großveranstaltungen genutzt, erhält erstmals eine eigene Regelung.
Ulrich Watermann lobt die Gesetzesnovelle: „Mit dem Gesetz über die Abwehr von Gefahren erhält Niedersachsen damit ein modernes und liberales Gesetz, welches auf die in der heutigen Zeit existierenden Gefahrenlagen adäquat reagiert.“