
SPD-Innenexperte Watermann erklärt: „Im Rahmen der sogenannten Kofinanzierungszuweisungen können finanzschwache Städte und Gemeinden zur Stärkung der Eigenmittel bei der Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der Förderung mit Mitteln aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds auf finanzielle Unterstützung hoffen.“
Konkret bedeutet dies, dass Kommunen mit weit unterdurchschnittlicher Steuereinnahmekraft, die Fördermittel aus den ESI-Fonds EFRE, ELER oder ESF in Anspruch nehmen, vom Land ergänzende Zuweisungen erhalten können.
Die detaillierten Förderrichtlinien mit allen zu erfüllenden Voraussetzungen und Antragsmodalitäten sind im Niedersächsischen Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG; § 13, 14ff) geregelt und können auch bei den zuständigen Ämtern für regionale Landesentwicklung nachgefragt werden. Stichtag für die Antragstellung ist der 10. Mai 2016.
„Die politische Lage, gesellschaftliche Konflikte und der demographische Wandel stellen unsere Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen. Diese Herausforderungen sind gerade für finanzschwache Kommunen ungleich höher als für starke Kommunen. Mithilfe von Förderprojekten wird hier richtigerweise versucht, die Zukunftsfähigkeit und Lebensqualität in diesen Kommunen zu unterstützen. Dass gerade die schwächeren Kommunen hier weitere Unterstützung vom Land Niedersachsen erhalten, ist absolut notwendig und richtig“, so der SPD-Innenpolitiker Ulrich Watermann abschließend.