Rot-Grün beschließt neue Kommunalverfassung Piel und Watermann: Stärkung der Bürgerbeteiligung und Gleichstellung in den Kommunen

Heute (26. Oktober 2016) hat der Niedersächsische Landtag die Reform des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschlossen. Die Landtagsabgeordneten Anja Piel (Grüne) und Ulrich Watermann (SPD) freuen sich über den Beschluss: „Pünktlich zur neuen Wahlperiode in den Kommunen setzen wir gleich mehrere unserer Wahlversprechen um.“

„Die Reform des NKomVG ist ein wichtiger erster Schritt für mehr direkte Bürgerbeteiligung“, sagt Anja Piel, und erläutert weiter: „Wir senken das Zustimmungsquorum und die Unterschriftenhürde und beseitigen etliche weitere bürokratischen Hindernisse. Außerdem bringen wir die Einwohnerbefragung auf den Weg, sodass bei Umfragen vor Ort erstmals alle in einer Kommune lebenden Menschen beteiligt werden."

Ulrich Watermann hebt eine weitere, wichtige Neuerung hervor: „Kommunen ab 20.000 Einwohnern werden in Zukunft eine hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte einstellen müssen. Dieser Beschluss ist richtungsweisend für die Gleichstellung in den niedersächsischen Kommunen, und setzt eine langjährige Forderung der Frauenverbände um.“ Hiervon ist im Landkreis Hameln betroffen.

Wichtig ist Piel und Watermann zudem, dass Rot-Grün Rechtsklarheit bei den zuletzt umstrittenen Nebentätigkeiten von Hauptverwaltungsbeamten schafft, und wirtschaftliche Betätigungen von Kommunen vereinfacht. „Ob bei der Energieversorgung, beim öffentlichen Nahverkehr, der Wasserversorgung oder Breitbandversorgung: Kommunen betätigen sich zugunsten des öffentlichen Wohls wirtschaftlich, und das sollen sie auch dürfen!“, so Piel und Watermann.

Zum Hintergrund: Das 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz ist die Rechtsgrundlage für den Aufbau der kommunalen Strukturen und gilt als ‚Gemeindeverfassung‘ der niedersächsischen Städte, Landkreise und Gemeinden. Vom Landtag beschlossene Änderungen am NKomVG haben direkte Auswirkungen auf die Kommunen vor Ort.