Petitionswesen wird reformiert – Piel und Watermann: Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger werden gestärkt

Auf Initiative von Bündnis 90/Die Grünen und SPD hat der Landtag heute (23. November 2016) einstimmig beschlossen, das Petitionsrecht zu reformieren. Unter anderem soll es künftig auch in Niedersachsen möglich sein wird, öffentliche Petitionen an den Landtag zu richten.

Ulrich Watermann, selbst Mitglied im Petitionsausschuss, betont die Wichtigkeit von Petitionen: „Jede und jeder kann sich mit einer Eingabe an den Bundestag oder den Landtag wenden. Jede Petition wird diskutiert. Und auf jede bekommt der Petent eine Antwort.“ Mit der Reform des Petitionsrechts solle dieses Mittel der BürgerInnenbeteiligung nun gestärkt werden. „Wenn es um Petitionen von öffentlichem Interesse geht, werden die Menschen in Zukunft elektronisch mitzeichnen können. Bei mehr als 5000 Unterschriften wird das Anliegen in einer öffentlichen Sitzung diskutiert.“

Anja Piel glaubt, dass die Neuerung überfällig ist. „Plattformen für Petitionen boomen und sind wichtig für die Debatten. Aber sie richten sich nicht offiziell an die Parlamente. Wir wollen, dass die BürgerInnen sich und ihre Anliegen im Landtag vertreten fühlen“, so Piel. „Mit unserem Beschluss stärken wir die Rechte der Bürgerinnen und Bürger.“

Neben der Einrichtung öffentlicher Petitionen wird der Landtag auch ein Kinderpetitionsportal aufbauen. „Sobald das Portal steht, werden wir in die Schulen im Landkreis Hameln-Pyrmont gehen und dieses bewerben. Mit diesem Portal können wir Kinder und Jugendliche hervorragend an demokratische Entscheidungen heranführen,“ so Piel und Watermann.