

Anja Piel, Grüne Abgeordnete aus Fischbeck, und ihr SPD-Kollege Ulrich Watermann aus Bad Pyrmont begrüßen den Gesetzesentwurf: „Zukünftig müssen sich die Behörden in Niedersachsen rechtfertigen, wenn sie den Zugang zu Informationen verweigern wollen“, so Piel. Die öffentliche Verwaltung werde durch das Gesetz offener und transparenter. „Das stärkt das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und dient letztlich auch der Korruptionsprävention“, fügt Watermann hinzu.
Erfasst von der Informationspflicht sind auch die Kommunen: Sie sollen ebenso wie beispielsweise die Landesministerien auf Antrag die bei ihnen vorhandenen Information zur Verfügung stellen. „Dadurch werden die Mitwirkungsmöglichkeiten auch an der Kommunalpolitik deutlich verbessert. Denn Informationen sind die Grundlage für politisches Engagement“, betont Piel. „Nach der Senkung der Quoren für Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid ist das Transparenzgesetz der nächste wichtige Schritt zur Stärkung der kommunalen Demokratie.“
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ein Antrag auf Zugang zu Informationen formlos gestellt werden kann und keiner Begründung bedarf. Zudem werden die niedersächsischen Verwaltungen beauftragt, möglichst viele Informationen von sich aus im Internet zu veröffentlichen. Einen übermäßigen Verwaltungsaufwand oder den Verrat sicherheitsrelevanter Informationen befürchtet Ulrich Watermann nicht: „Zum Schutz privater und öffentlicher Belange sind in dem Gesetzesentwurf eine Reihe von Ausschlussklauseln enthalten. Und die Erfahrungen mit entsprechenden Gesetzen in anderen Bundesländern sind positiv.“
Gebührenfrei sind nach dem Gesetzentwurf Anträge, die in einer halben Stunde bearbeitet werden können. Darüber hinaus orientieren sich die vorgesehenen Gebühren am benötigten Zeitaufwand. Zudem ist im Transparenzgesetz vorgesehen, dass auch die Bezüge der Organe der Sparkassen und des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbands transparenter werden: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gesamtbezüge zukünftig obligatorisch veröffentlicht werden, damit wird der besonderen Rolle der kommunalen Sparkassen Rechnung zu tragen.
Nach der Einbringung wird der Gesetzentwurf nun in den nächsten Monaten in den Ausschüssen des Landtages beraten. Anja Piel und Ulrich Watermann sind zuversichtlich, dass das Gesetz dann rasch beschlossen werden kann: „Nach langer Vorbereitung liegt ein gut gemachtes Gesetz vor, das werden wir noch in dieser Legislaturperiode beschließen wollen.“