Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages wählen neuen Ministerpräsidenten

Nachdem mit der konstituierenden Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 14.11.2017 und der Wahl der Landtagspräsidentin die erste wichtige Formalie für den neuen Landtag bereits abgearbeitet wurde stehen für den zweiten Tagungsabschnitt vom 22.-23. November 2017 weitere wichtige Entscheidungen an. Nachdem sich SPD und CDU nach intensiven Verhandlungen auf die Bildung einer gemeinsamen Koalition geeinigt haben, geht es nun vor allem um die Wahl des Ministerpräsidenten von Niedersachsen.

Zunächst einmal stehen aber andere Themen auf der Tagesordnung. Nach den Mitteilungen der Präsidentin wird die Zusammensetzung des Ältestenrates bekannt gegeben und über eine Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages abgestimmt. Dabei geht es vor allem um die Anhebung der Posten für die LandtagsvizipräsidentInnen von früher 3 auf nun 4.

Im Anschluss folgt die Wahl der LandtagsvizepräsidentInnen sowie die Wahl der SchriftführerInnen um das Landtagspräsidium zu komplettieren.

Nach diesem Wahlgang folgt unter TOP 6 die Wahl des Ministerpräsidenten bzw. der Ministerpräsidentin sowie die Ernennung der 4 Ministerinnen und 6 Minister durch den bzw. die neue/n AmtsinhalberIn. 

Im Anschluss wird eine erste Regierungserklärung abgegeben und die Ministerinnen und Minister der neuen niedersächsischen Landesregierung vereidigt. 

Auch der kurze zweite Plenartag am 23.11.2017 beginnt mit den üblichen Mitteilungen der Landtagspräsidentin. Nach einer Beschlussfassung über Immunitätsangelegenheiten folgt die Aussprache über die Regierungserklärung vom Vortag durch die fünf Landtagsfraktionen.

Abschließend werden die Mitglieder des Wahlrpüfungsausschusses gewählt. Mit dieser Wahl endet der zweite Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 18. Wahlperiode.

 

Hier finden Sie die Tagesordnung im Detail: