
Auch wenn für die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages so eine Plenarwoche meist schon am Montag und Dienstag mit verschiedenen Fraktions- und Gremiensitzungen beginnt, beginnt der offizielle 3. Tagungsabschnitt des 18. Niedersächsischen Landtages erst am Mittwoch, den 13. Dezember 2017.
Der Plenartag startet nach den Mitteilungen der Landtagspräsidentin mit der Aktuellen Stunde, zu der alle Landtagsfraktionen ihren Themen zu Beginn dieser Woche benennen können. Im Anschluss geht es weiter mit einer Abschließenden Beratung über die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages bevor die Mitglieder des Parlaments ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Staatsgerichtshofes wählen.
Nach der Mittagspause und der Vereidigung der gewählten Mitglieder folgt eine erste Beratung zum Änderungsentwurf für das Haushaltsgesetz 2017/2018 sowie eine abschließende Beratung zum Gesetzentwurf über den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag.
In erster Beratung geht es im Anschluss etwa um die Abschaffung von Wahlrechtsausschlüssen, das Niedersächsische Schulgesetz, um das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes, die Weiterentwicklung der ErzieherInnenausbildung sowie in abschließender Beratung über das Niedersächsische Abgeordnetengesetz .
Der zweite Plenartag beginnt nach den Mitteilungen der Landtagspräsidentin mit den Dringlichen Anfragen. Es folgen verschiedene erste Beratungen etwa zur Düngeverordnung und dem § 219a StGB. Nach der Mittagspause geht es um die Petitionen und die zugehörigen Beschlussempfehlungen dazu aus den Ausschüssen.
Nach der Fragestunde werden in erster Beratung Themen wie die Gebührenfreistellung in der dualen Berufsausbildung, die Sicherung von Gleisbettungen und Oberleitungen vor Sturmschäden, um die Sicherung von Gerichten und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen, gut ausgerüstete Sicherheitsbehörden und den Masterplan Digitalisierung.
Die Tagesordnung im Detail finden Sie hier: