„Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover, das Bürgen von der Rückzahlung von Sozialleistungen für anerkannte Asylbewerber freistellt. Menschen, die in einer unglaublich schwierigen Situation Bürgschaften für Geflüchtete geleistet haben, die später als Asylsuchende anerkannt wurden, dürfen für diesen Akt der Menschlichkeit nicht im Nachhinein bestraft werden. Wir appellieren daher auch an die Kommunen und den Bund, die Rückforderungen von Sozialleistungen in diesen Fällen ruhen zu lassen und die Unsicherheit für die Bürgen zu beenden.“