Zwei inhaltsreiche Plenartage liegen hinter uns

Die schlechten Nachrichten reißen nicht ab. Der Impftstopp mit dem AstraZeneca-Vakzin diese Woche
und die seit Tagen wieder steigenden Infektionszahlen lassen uns leider weiter in einer
schwierigen Gesamtsituation zurück. Ich bin sicher, dass wir uns alle mehr gewünscht hätten und
viele auch einfach nicht mehr können. Wichtig ist mir zu betonen, dass mit diesem Gefühl der
Unsicherheit und Angst niemand allein ist!

Ich weiß, dass Schuldige gesucht werden wollen und Kritik ihren Adressaten braucht. Das wird
uns für die Gesamtsituation jedoch nicht weiterhelfen. Uns bleibt an dieser Stelle deshalb vor
allem, diese Krise bestmöglich und gemeinsam zu meistern. Bitte behaltet euren Mut und eure
Zuversicht! Dafür möchte ich mein Möglichstes tun und meine Arbeit gemeinsam mit meinen
Kolleginnen und Kollegen im Niedersächsischen Landtag, vor allem aber auch im Wahlkreis machen.

Nach den Landtagswahlen am vergangenen Sonntag in Baden-Württemberg und Rheinland-
Pfalz, bei denen wir uns insbesondere für Malu Dreyer gefreut haben, ging es für die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages in den vergangenen zwei Tagen in die Plenardebatten.

In Niedersachsen geht für uns als Landtagsfraktion die Arbeit kontinuierlich und sehr
intensiv weiter. Wir hatten und haben viele Anträge und Gesetze zu beraten. Die Landesregierung hat
richtigerweise die Corona-Verordnung bereinigt. Gleichzeitig ist die Weiterentwicklung der
Infektionszahlen besorgniserregend.

Meine Bitte ist, dass wir alle weiterhin achtsam vor dem Virus bleiben und uns dabei gegenseitig
in dieser Pandemie unterstützen. Ich bin überzeugt, dass wir diese Krise gemeinsam meistern
können, wenn wir zusammenhalten. An dieser Stelle möchte ich deshalb noch einmal ganz besonders allen Menschen danken, die dafür Sorge tragen, dass wir durch diese Zeit kommen: Pflegekräfte, Ärztinnen und
Ärzte, Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte –
und viele weitere Menschen bei uns in Niedersachsen und in der gesamten Bundesrepublik.

Zu unseren Gesetzen und Anträgen der vergangenen Plenartage:

  • Sportvereine – Motoren für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Gesundheit! Zukunft des
    Vereinssports sichern und weiterentwickeln
    2,6 Millionen Frauen, Männer und Kinder sind in mehr als 9.400 Sportvereinen in ganz
    Niedersachsen in unzähligen Sportarten engagiert – also rund jede und jeder Dritte in unserem
    Land. Das Corona-Virus und seine Auswirkungen stellen uns alle weiterhin vor
    Herausforderungen. Für mich und meine Fraktion steht fest, dass unsere Sportvereine mit ihrer
    großartigen Arbeit weiterhin zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und Miteinander beitragen.
    Die vielen Ehrenamtlichen bringen uns mit ihrem großen Engagement ein Stück mehr Normalität
    in unseren Alltag. Sportliche Bewegung ist gerade bei Kindern und Jugendlichen essentiell für die
    physische und psychische Gesundheit. Meine Fraktion ist der festen Überzeugung, dass der
    Sport zudem einen enormen Beitrag für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft leistet. So
    war in den vergangenen Monaten aus guten Gründen in Niedersachsen die sportliche und
    körperliche Betätigung unter Einhaltung der allgemeinen Vorgabe sowie der Hygiene- und
    Abstandsregeln an der frischen Luft durchgängig erlaubt. In den letzten Wochen ist der
    Sportbetrieb Schritt für Schritt wieder gelockert worden. Bei allen Maßnahmen hat der
    Gesundheitsschutz nach wie vor oberste Priorität. Aber gerade der Breitensport sorgt nicht nur
    für eine gesündere Gesellschaft, sondern überwindet Vorbehalte und fördert Menschen über alle
    gesellschaftlichen Schichten. Wir werden unseren Fokus daher auch weiterhin auf den Sport in
    Niedersachsen richten.

 

  • Entwurf eines Gesetztes über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum (Nds.
    Wohnraumschutzgesetz – NwoSchG)
    (Drs. 18/6159; Abschließende Beratung)
    Das Wohnraumschutzgesetz wird den Kommunen neue Handlungsmöglichkeiten geben, um
    Mieterinnen und Mieter zu schützen und um gegen desolate Wohnverhältnisse vorgehen zu
    können, wenn Eigentümer ihren Pflichten nicht nachkommen. Gleichzeitig führen wir auch ein
    gesetzliches Zweckentfremdungsverbot ein. Wo der Wohnungsmarkt angespannt ist, sollen die
    Kommunen ein Satzungsrecht erhalten, mit dem sie die Umwandlung von knappem Wohnraum
    in Ferienwohnungen sowie spekulative Leerstände und Abriss verhindern können.

 

  • Entwurf eines Gesetztes zur Änderung des Nds. Rettungsdienstgesetztes
    (Drs. 18/8095; Abschließende Beratung)
    Das NRettDG soll zeitnah ergänzt werden, um vor allem für die kommunalen Träger des
    Rettungsdienstgesetzes möglichst eine größere Rechtssicherheit bei der Beauftragung von
    Hilfsorganisationen für die Erbringung von Leistungen des Rettungsdienstes zu erreichen. Dazu
    bedarf es einer ausdrücklichen Regelung als Grundlage für die Beauftragung von Dritten, dass
    die sowohl europarechtlich als auch national verankerte Bereichsausnahme zur Anwendung
    durch die Kommunen gelangen kann. Weiterhin wird als zusätzliches Rettungsmittel der
    Notarztkrankenwagen neben den dort bisher genannten aufgenommen und diese Bezeichnung
    folgerichtig geschützt. Von den am Rettungsdienst Beteiligten, insbesondere den Rettungsdienstund
    Kostenträgern sowie den Hilfsorganisationen, wird seit Jahren eine Experimentierklausel für
    das NRettDG für erforderlich erachtet, um durch mögliche Modellprojekte von Trägern des
    Rettungsdienstes auf Änderungen in der Rettungsdienstpraxis schneller reagieren zu können, als
    dies durch Rechtsänderungen möglich wäre.

 

  • Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der
    Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege
    (Drs. 18/8713; Erste Beratung)
    Eines der wichtigsten Kernanliegen für die Sozialdemokratie seit ihrer Entstehung war stets die
    Bildung – und zwar aus zwei Perspektiven. Einmal müssen wir dafür Sorge tragen, dass
    Bildungsungleichheiten abgebaut werden. Kurz und knapp: Wir wollen, dass der Zugang zu
    Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf. 2018 haben wir die Elterngebühren
    abgeschafft – das war ein Herzensprojekt von uns und eine Nettoentlastung für viele Menschen
    in Niedersachsen oft von mehreren Tausend Euro im Jahr. Andererseits stehen wir als
    Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch für das Engagement für mehr Qualität in der
    Bildung. Dazu haben wir die dritte Kraft in der Krippe eingeführt. Nun arbeiten wir als SPD hart daran,
    damit wir bald einen Stufenplan präsentieren können, der eine Perspektive für die dritte Fachkraft
    auch in der Kita aufzeigt. Klar ist: Wir lassen von unserem Plan für mehr Qualität in der
    frühkindlichen Bildung nicht ab.

 

  • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nds. Landeswahlgesetztes und des Nds.
    Kommunalwahlgesetzes
    (Drs. 18/8647; Erste Beratung)
    Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die wahlrechtlichen Bestimmungen für die Wahl des
    Niedersächsischen Landtages und für die Kommunalwahlen mit den wahlrechtlichen
    Bestimmungen zur Bundestags- und Europawahl zu harmonisieren und in einigen Bereichen
    fortzuentwickeln. Hierzu sollen Regelungen zur Landtagswahl und zu den Kommunalwahlen an
    die aktuellen bundeswahlrechtlichen Regelungen angepasst werden. Mit diesem Gesetzentwurf
    sollen nun im Wesentlichen die bundeswahlrechtlichen Regelungen zur Assistenz bei der
    Ausübung des Wahlrechts übernommen und im niedersächsischen Landes- und
    Kommunalwahlrecht entsprechend eingeführt werden. Gleichzeitig soll das Landes- und
    Kommunalwahlrecht an praktische Erfahrungen angepasst und einige Regelungen im
    Niedersächsischen Landeswahlgesetz (NLWG) und im Niedersächsischen
    Kommunalwahlgesetz (NKWG) fortentwickelt werden.

 

  • Bericht der Enquetekommission “Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen
    Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische
    Versorgung“
    (Drs. 18/8650)
    Ich freue mich auch, dass die Arbeit der Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und
    stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und
    wohnortnahe medizinische Versorgung“ mit der Veröffentlichung des vorliegenden Berichtes
    höchst erfolgreich zum Abschluss kommt. Die Einsetzung der Kommission wurde am 10.
    Dezember 2018 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war
    deutlich, dass die Adaptionsfähigkeit des Gesundheitssystems durch den demografischen
    Wandel, den medizinischen Fortschritt und die zunehmende Digitalisierung mittelfristig stark
    herausgefordert sein würde. Doch erst die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie
    schnell sich die Leistungs- und Adaptionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu einer Frage von
    existenzieller Bedeutung entwickeln kann. Ich möchte allen Kommissionmitgliedern – sowohl den
    Abgeordneten als auch den externen Sachverständigen – danken, die sich den
    Herausforderungen des wichtigen Themenfeldes gestellt haben.

 

  • Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Neuregelung des Glückspielwesens in
    Deutschland (Glückspielstaatsvertrag 2021)
    (Drs. 18/8495; Abschließende Beratung)
    Der geltende Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 tritt am 30. Juni 2021 außer Kraft.
    Die Staats- und Senatskanzleien der Bundesländer haben sich nach intensiven Verhandlungen
    als Anschlussregelung für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2021 auf den Entwurf eines
    Glücksspielstaatsvertrages 2021 einstimmig verständigt. Die Länder haben eine gemeinsame
    Lösung erreicht und damit eine Zersplitterung der Glücksspielregulierung in Deutschland
    verhindert. Ohne eine gemeinsame Lösung hätte es zu einem Nebeneinander von sehr engen
    Maßnahmen wie einem Beibehalt des Internetverbots einerseits und einer sehr weitergehenden
    Liberalisierung (Deregulierung) kommen können. Die neue Fassung enthält eine inhaltliche
    Weiterentwicklung der Glücksspielregulierung in Deutschland, wobei die bisherigen Ziele des
    Glücksspielstaatsvertrages unverändert beibehalten werden. Zugleich soll es privaten Anbietern
    unter strengen Bedingungen ermöglicht werden, bestimmte weitere – bislang in Deutschland
    verbotene – Online-Glücksspiele anzubieten, um Spielerinnen und Spielern eine legale, sichere
    Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten.

 

  • Entwurf eines Gesetztes zur Änderung des Nds. Straßengesetztes
    (Drs. 18/8585; Abschließende Beratung)
    Ziel dieses Gesetzes ist es, die Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren mit
    Öffentlichkeitsbeteiligung im Anwendungsbereich des Niedersächsischen Straßengesetzes
    (NStrG) unter den Bedingungen der anhaltenden COVID-19-Pandemie über den 31. März 2021
    hinaus sicherzustellen. Weiterhin ändern wir in diesem Zuge auch das Niedersächsische Hochschulgesetz. Nachdem sich der Landtag bereits mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2021 entschieden hatte, die individuelle
    Regelstudienzeit für im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 oder
    Sommersemester 2021 immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende um ein Semester zu
    verlängern, sieht die Neufassung unter den dort genannten Voraussetzungen eine Verlängerung
    der individuellen Regelstudienzeit um zwei Semester vor. Denn aus der Pandemie resultieren
    auch weiterhin deutliche Modifizierungen und Einschränkungen im Lehr- und Prüfungsbetrieb der
    Hochschulen, was Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Studierenden hinsichtlich einer
    zielgerichteten Fortführung des Studiums haben kann. Deshalb ist es angemessen, die
    individuelle Regelstudienzeit weiter zu erhöhen. Und zusätzlich wird eine
    Verordnungsermächtigung geschaffen, um auf den weiteren Verlauf der Pandemie reagieren zu
    können. Dies ist ein starkes, zukunftsorientiertes Signal und Ausdruck dafür, dass das Land die
    Sorgen und Wünsche der Studierenden ernst nimmt.

 

  • Norddeutschen Schiffbau stärken und zukunftsfest aufstellen
    (Drs. 18/8275; Abschließende Beratung)
    In Deutschland blickte die Schiffbauindustrie vor COVID-19 auf eine gute Entwicklung der
    Branche mit steigenden Aufträgen, Umsätzen und Beschäftigung. Infolge der Pandemie sind
    große Teile des Marktes innerhalb weniger Wochen zusammengebrochen. Die Folgen sind
    Kurzarbeit und wirtschaftliche Unsicherheit. Unabhängig von den Folgen der Pandemie bestehen
    aktuell keine fairen Wettbewerbschancen im internationalen Vergleich, da andere Werften
    staatlich subventioniert oder sogar vollkommen in Staatshand sind. Um die Konkurrenzfähigkeit
    zu stärken und im Wettbewerb um Innovation und Know-how weiterhin zu bestehen, ist eine
    intensive Zusammenarbeit auf Bundesebene ebenso entscheidend wie der Zusammenhalt der
    norddeutschen Länder bei der zukünftigen Ausgestaltung der maritimenWirtschaft. Als SPD
    wollen wir erreichen, dass die Landesregierung zeitnah Gespräche mit betroffenen
    Schiffbauunternehmen, den Zulieferern und weiteren Akteuren aus der maritimenWirtschaft über
    die Zukunft und den Erhalt der Arbeitsplätze an den niedersächsischen Standorten führt und
    gemeinsam mit den Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern Lösungen entwickelt.

 

  • Natur und Verbraucher schützen – den Imkerschein einführen
    (Drs. 18/8731; Erste Beratung)
    Immer mehr Menschen begeistern sich für das Imkern und wollen aktiv zum Schutz und Erhalt
    der Bienen beitragen. Der Trend zu kleineren Imkereien mit nur einem oder wenigen
    Bienenvölkern setzt sich dabei weiter fort. Trotz dieser enorm wichtigen Bedeutung ist die Imkerei
    aber kaum geregelt und durch wenige Gesetze bestimmt. Jeder kann sich ein Bienenvolk kaufen
    und in den Garten stellen. Der Hobbyimker benötigt keinerlei Genehmigung, um Bienenstöcke
    auf seinem Grund aufzustellen, egal ob im Garten, auf der Garage, auf dem Dach eines
    Hochhauses oder auf dem Balkon. Er muss die Imkerei nur anmelden. Bienenstöcke dürfen
    überall stehen, wo Kleintierhaltung laut Bebauungsplan nicht ausdrücklich verboten ist. Auch für
    einen Schutzabstand zum Nachbarn gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Vor diesem
    Hintergrund bitten wir die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass für
    die Bienenhaltung ein Imkerschein abgelegt werden muss, welcher das notwendige Mindestmaß
    an Sachkunde der Bienenhaltung belegt.

 

  • Einsatz künstlicher Intelligenz zur Suizidprävention und Verbesserung der Sicherheit in
    niedersächsischen Justizvollzugsanstalten
    (Drs. 18/8729; Erste Beratung)
    Bundesweit wird der Einsatz intelligenter Kameratechnik in einer Reihe von Projekten erprobt, so
    u. a. auch im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen zur Suizidprävention. Durch eine
    Beobachtung des Haftraums von suizidgefährdeten Gefangenen mittels ereignisgesteuerter
    Kameratechnik sollen kritische Situationen, die auf ein Suizidgeschehen hindeuten, frühzeitig
    erkannt werden. Im Alarmfall kann der Justizvollzugsbeamte sofort eingreifen und den
    Suizidversuch unterbinden. Der Einsatz einer kameragestützten intelligenten Situations- und
    Gegenstandserkennung ist auch bei Aufenthalten von Gefangenen im Freien im Rahmen
    sogenannter Freistunden denkbar, um z. B. die Übergabe verbotener Gegenstände zwischen
    Gefangenen oder das Entstehen einer körperlichen Auseinandersetzung frühzeitig erkennen zu
    können. Wir wollen im Zuge der parlamentarischen Beratungen zum Niedersächsischen
    Vollzugsgesetz die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz sogenannter künstlicher
    Intelligenz mittels kamerabasierter Situations- und Gegenstandserkennung zur Suizidprävention
    und zur Erhöhung der Sicherheit in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten schaffen. Weiterhin bitten wir das Justizministerium, unverzüglich ein Ausschreibungsverfahren für ein
    Forschungsprojekt mit geeigneten Anbietern vorzubereiten, sodass unmittelbar nach Inkrafttreten
    der gesetzlichen Änderungen die innovative Technik in geeigneten Justizvollzugsanstalten
    erprobt werden kann.

Die Tagesordnung im Detail