Die schlechten Nachrichten reißen nicht ab. Der Impftstopp mit dem AstraZeneca-Vakzin diese Woche
und die seit Tagen wieder steigenden Infektionszahlen lassen uns leider weiter in einer
schwierigen Gesamtsituation zurück. Ich bin sicher, dass wir uns alle mehr gewünscht hätten und
viele auch einfach nicht mehr können. Wichtig ist mir zu betonen, dass mit diesem Gefühl der
Unsicherheit und Angst niemand allein ist!
Ich weiß, dass Schuldige gesucht werden wollen und Kritik ihren Adressaten braucht. Das wird
uns für die Gesamtsituation jedoch nicht weiterhelfen. Uns bleibt an dieser Stelle deshalb vor
allem, diese Krise bestmöglich und gemeinsam zu meistern. Bitte behaltet euren Mut und eure
Zuversicht! Dafür möchte ich mein Möglichstes tun und meine Arbeit gemeinsam mit meinen
Kolleginnen und Kollegen im Niedersächsischen Landtag, vor allem aber auch im Wahlkreis machen.
Nach den Landtagswahlen am vergangenen Sonntag in Baden-Württemberg und Rheinland-
Pfalz, bei denen wir uns insbesondere für Malu Dreyer gefreut haben, ging es für die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages in den vergangenen zwei Tagen in die Plenardebatten.
In Niedersachsen geht für uns als Landtagsfraktion die Arbeit kontinuierlich und sehr
intensiv weiter. Wir hatten und haben viele Anträge und Gesetze zu beraten. Die Landesregierung hat
richtigerweise die Corona-Verordnung bereinigt. Gleichzeitig ist die Weiterentwicklung der
Infektionszahlen besorgniserregend.
Meine Bitte ist, dass wir alle weiterhin achtsam vor dem Virus bleiben und uns dabei gegenseitig
in dieser Pandemie unterstützen. Ich bin überzeugt, dass wir diese Krise gemeinsam meistern
können, wenn wir zusammenhalten. An dieser Stelle möchte ich deshalb noch einmal ganz besonders allen Menschen danken, die dafür Sorge tragen, dass wir durch diese Zeit kommen: Pflegekräfte, Ärztinnen und
Ärzte, Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte –
und viele weitere Menschen bei uns in Niedersachsen und in der gesamten Bundesrepublik.
Zu unseren Gesetzen und Anträgen der vergangenen Plenartage:
- Sportvereine – Motoren für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Gesundheit! Zukunft des
Vereinssports sichern und weiterentwickeln
2,6 Millionen Frauen, Männer und Kinder sind in mehr als 9.400 Sportvereinen in ganz
Niedersachsen in unzähligen Sportarten engagiert – also rund jede und jeder Dritte in unserem
Land. Das Corona-Virus und seine Auswirkungen stellen uns alle weiterhin vor
Herausforderungen. Für mich und meine Fraktion steht fest, dass unsere Sportvereine mit ihrer
großartigen Arbeit weiterhin zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und Miteinander beitragen.
Die vielen Ehrenamtlichen bringen uns mit ihrem großen Engagement ein Stück mehr Normalität
in unseren Alltag. Sportliche Bewegung ist gerade bei Kindern und Jugendlichen essentiell für die
physische und psychische Gesundheit. Meine Fraktion ist der festen Überzeugung, dass der
Sport zudem einen enormen Beitrag für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft leistet. So
war in den vergangenen Monaten aus guten Gründen in Niedersachsen die sportliche und
körperliche Betätigung unter Einhaltung der allgemeinen Vorgabe sowie der Hygiene- und
Abstandsregeln an der frischen Luft durchgängig erlaubt. In den letzten Wochen ist der
Sportbetrieb Schritt für Schritt wieder gelockert worden. Bei allen Maßnahmen hat der
Gesundheitsschutz nach wie vor oberste Priorität. Aber gerade der Breitensport sorgt nicht nur
für eine gesündere Gesellschaft, sondern überwindet Vorbehalte und fördert Menschen über alle
gesellschaftlichen Schichten. Wir werden unseren Fokus daher auch weiterhin auf den Sport in
Niedersachsen richten.
- Entwurf eines Gesetztes über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum (Nds.
Wohnraumschutzgesetz – NwoSchG)
(Drs. 18/6159; Abschließende Beratung)
Das Wohnraumschutzgesetz wird den Kommunen neue Handlungsmöglichkeiten geben, um
Mieterinnen und Mieter zu schützen und um gegen desolate Wohnverhältnisse vorgehen zu
können, wenn Eigentümer ihren Pflichten nicht nachkommen. Gleichzeitig führen wir auch ein
gesetzliches Zweckentfremdungsverbot ein. Wo der Wohnungsmarkt angespannt ist, sollen die
Kommunen ein Satzungsrecht erhalten, mit dem sie die Umwandlung von knappem Wohnraum
in Ferienwohnungen sowie spekulative Leerstände und Abriss verhindern können.
- Entwurf eines Gesetztes zur Änderung des Nds. Rettungsdienstgesetztes
(Drs. 18/8095; Abschließende Beratung)
Das NRettDG soll zeitnah ergänzt werden, um vor allem für die kommunalen Träger des
Rettungsdienstgesetzes möglichst eine größere Rechtssicherheit bei der Beauftragung von
Hilfsorganisationen für die Erbringung von Leistungen des Rettungsdienstes zu erreichen. Dazu
bedarf es einer ausdrücklichen Regelung als Grundlage für die Beauftragung von Dritten, dass
die sowohl europarechtlich als auch national verankerte Bereichsausnahme zur Anwendung
durch die Kommunen gelangen kann. Weiterhin wird als zusätzliches Rettungsmittel der
Notarztkrankenwagen neben den dort bisher genannten aufgenommen und diese Bezeichnung
folgerichtig geschützt. Von den am Rettungsdienst Beteiligten, insbesondere den Rettungsdienstund
Kostenträgern sowie den Hilfsorganisationen, wird seit Jahren eine Experimentierklausel für
das NRettDG für erforderlich erachtet, um durch mögliche Modellprojekte von Trägern des
Rettungsdienstes auf Änderungen in der Rettungsdienstpraxis schneller reagieren zu können, als
dies durch Rechtsänderungen möglich wäre.
- Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der
Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege
(Drs. 18/8713; Erste Beratung)
Eines der wichtigsten Kernanliegen für die Sozialdemokratie seit ihrer Entstehung war stets die
Bildung – und zwar aus zwei Perspektiven. Einmal müssen wir dafür Sorge tragen, dass
Bildungsungleichheiten abgebaut werden. Kurz und knapp: Wir wollen, dass der Zugang zu
Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf. 2018 haben wir die Elterngebühren
abgeschafft – das war ein Herzensprojekt von uns und eine Nettoentlastung für viele Menschen
in Niedersachsen oft von mehreren Tausend Euro im Jahr. Andererseits stehen wir als
Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch für das Engagement für mehr Qualität in der
Bildung. Dazu haben wir die dritte Kraft in der Krippe eingeführt. Nun arbeiten wir als SPD hart daran,
damit wir bald einen Stufenplan präsentieren können, der eine Perspektive für die dritte Fachkraft
auch in der Kita aufzeigt. Klar ist: Wir lassen von unserem Plan für mehr Qualität in der
frühkindlichen Bildung nicht ab.
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nds. Landeswahlgesetztes und des Nds.
Kommunalwahlgesetzes
(Drs. 18/8647; Erste Beratung)
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die wahlrechtlichen Bestimmungen für die Wahl des
Niedersächsischen Landtages und für die Kommunalwahlen mit den wahlrechtlichen
Bestimmungen zur Bundestags- und Europawahl zu harmonisieren und in einigen Bereichen
fortzuentwickeln. Hierzu sollen Regelungen zur Landtagswahl und zu den Kommunalwahlen an
die aktuellen bundeswahlrechtlichen Regelungen angepasst werden. Mit diesem Gesetzentwurf
sollen nun im Wesentlichen die bundeswahlrechtlichen Regelungen zur Assistenz bei der
Ausübung des Wahlrechts übernommen und im niedersächsischen Landes- und
Kommunalwahlrecht entsprechend eingeführt werden. Gleichzeitig soll das Landes- und
Kommunalwahlrecht an praktische Erfahrungen angepasst und einige Regelungen im
Niedersächsischen Landeswahlgesetz (NLWG) und im Niedersächsischen
Kommunalwahlgesetz (NKWG) fortentwickelt werden.
- Bericht der Enquetekommission “Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen
Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische
Versorgung“
(Drs. 18/8650)
Ich freue mich auch, dass die Arbeit der Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und
stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und
wohnortnahe medizinische Versorgung“ mit der Veröffentlichung des vorliegenden Berichtes
höchst erfolgreich zum Abschluss kommt. Die Einsetzung der Kommission wurde am 10.
Dezember 2018 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war
deutlich, dass die Adaptionsfähigkeit des Gesundheitssystems durch den demografischen
Wandel, den medizinischen Fortschritt und die zunehmende Digitalisierung mittelfristig stark
herausgefordert sein würde. Doch erst die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie
schnell sich die Leistungs- und Adaptionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu einer Frage von
existenzieller Bedeutung entwickeln kann. Ich möchte allen Kommissionmitgliedern – sowohl den
Abgeordneten als auch den externen Sachverständigen – danken, die sich den
Herausforderungen des wichtigen Themenfeldes gestellt haben.
- Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Neuregelung des Glückspielwesens in
Deutschland (Glückspielstaatsvertrag 2021)
(Drs. 18/8495; Abschließende Beratung)
Der geltende Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 tritt am 30. Juni 2021 außer Kraft.
Die Staats- und Senatskanzleien der Bundesländer haben sich nach intensiven Verhandlungen
als Anschlussregelung für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2021 auf den Entwurf eines
Glücksspielstaatsvertrages 2021 einstimmig verständigt. Die Länder haben eine gemeinsame
Lösung erreicht und damit eine Zersplitterung der Glücksspielregulierung in Deutschland
verhindert. Ohne eine gemeinsame Lösung hätte es zu einem Nebeneinander von sehr engen
Maßnahmen wie einem Beibehalt des Internetverbots einerseits und einer sehr weitergehenden
Liberalisierung (Deregulierung) kommen können. Die neue Fassung enthält eine inhaltliche
Weiterentwicklung der Glücksspielregulierung in Deutschland, wobei die bisherigen Ziele des
Glücksspielstaatsvertrages unverändert beibehalten werden. Zugleich soll es privaten Anbietern
unter strengen Bedingungen ermöglicht werden, bestimmte weitere – bislang in Deutschland
verbotene – Online-Glücksspiele anzubieten, um Spielerinnen und Spielern eine legale, sichere
Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten.
- Entwurf eines Gesetztes zur Änderung des Nds. Straßengesetztes
(Drs. 18/8585; Abschließende Beratung)
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren mit
Öffentlichkeitsbeteiligung im Anwendungsbereich des Niedersächsischen Straßengesetzes
(NStrG) unter den Bedingungen der anhaltenden COVID-19-Pandemie über den 31. März 2021
hinaus sicherzustellen. Weiterhin ändern wir in diesem Zuge auch das Niedersächsische Hochschulgesetz. Nachdem sich der Landtag bereits mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2021 entschieden hatte, die individuelle
Regelstudienzeit für im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 oder
Sommersemester 2021 immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende um ein Semester zu
verlängern, sieht die Neufassung unter den dort genannten Voraussetzungen eine Verlängerung
der individuellen Regelstudienzeit um zwei Semester vor. Denn aus der Pandemie resultieren
auch weiterhin deutliche Modifizierungen und Einschränkungen im Lehr- und Prüfungsbetrieb der
Hochschulen, was Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Studierenden hinsichtlich einer
zielgerichteten Fortführung des Studiums haben kann. Deshalb ist es angemessen, die
individuelle Regelstudienzeit weiter zu erhöhen. Und zusätzlich wird eine
Verordnungsermächtigung geschaffen, um auf den weiteren Verlauf der Pandemie reagieren zu
können. Dies ist ein starkes, zukunftsorientiertes Signal und Ausdruck dafür, dass das Land die
Sorgen und Wünsche der Studierenden ernst nimmt.
- Norddeutschen Schiffbau stärken und zukunftsfest aufstellen
(Drs. 18/8275; Abschließende Beratung)
In Deutschland blickte die Schiffbauindustrie vor COVID-19 auf eine gute Entwicklung der
Branche mit steigenden Aufträgen, Umsätzen und Beschäftigung. Infolge der Pandemie sind
große Teile des Marktes innerhalb weniger Wochen zusammengebrochen. Die Folgen sind
Kurzarbeit und wirtschaftliche Unsicherheit. Unabhängig von den Folgen der Pandemie bestehen
aktuell keine fairen Wettbewerbschancen im internationalen Vergleich, da andere Werften
staatlich subventioniert oder sogar vollkommen in Staatshand sind. Um die Konkurrenzfähigkeit
zu stärken und im Wettbewerb um Innovation und Know-how weiterhin zu bestehen, ist eine
intensive Zusammenarbeit auf Bundesebene ebenso entscheidend wie der Zusammenhalt der
norddeutschen Länder bei der zukünftigen Ausgestaltung der maritimenWirtschaft. Als SPD
wollen wir erreichen, dass die Landesregierung zeitnah Gespräche mit betroffenen
Schiffbauunternehmen, den Zulieferern und weiteren Akteuren aus der maritimenWirtschaft über
die Zukunft und den Erhalt der Arbeitsplätze an den niedersächsischen Standorten führt und
gemeinsam mit den Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern Lösungen entwickelt.
- Natur und Verbraucher schützen – den Imkerschein einführen
(Drs. 18/8731; Erste Beratung)
Immer mehr Menschen begeistern sich für das Imkern und wollen aktiv zum Schutz und Erhalt
der Bienen beitragen. Der Trend zu kleineren Imkereien mit nur einem oder wenigen
Bienenvölkern setzt sich dabei weiter fort. Trotz dieser enorm wichtigen Bedeutung ist die Imkerei
aber kaum geregelt und durch wenige Gesetze bestimmt. Jeder kann sich ein Bienenvolk kaufen
und in den Garten stellen. Der Hobbyimker benötigt keinerlei Genehmigung, um Bienenstöcke
auf seinem Grund aufzustellen, egal ob im Garten, auf der Garage, auf dem Dach eines
Hochhauses oder auf dem Balkon. Er muss die Imkerei nur anmelden. Bienenstöcke dürfen
überall stehen, wo Kleintierhaltung laut Bebauungsplan nicht ausdrücklich verboten ist. Auch für
einen Schutzabstand zum Nachbarn gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Vor diesem
Hintergrund bitten wir die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass für
die Bienenhaltung ein Imkerschein abgelegt werden muss, welcher das notwendige Mindestmaß
an Sachkunde der Bienenhaltung belegt.
- Einsatz künstlicher Intelligenz zur Suizidprävention und Verbesserung der Sicherheit in
niedersächsischen Justizvollzugsanstalten
(Drs. 18/8729; Erste Beratung)
Bundesweit wird der Einsatz intelligenter Kameratechnik in einer Reihe von Projekten erprobt, so
u. a. auch im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen zur Suizidprävention. Durch eine
Beobachtung des Haftraums von suizidgefährdeten Gefangenen mittels ereignisgesteuerter
Kameratechnik sollen kritische Situationen, die auf ein Suizidgeschehen hindeuten, frühzeitig
erkannt werden. Im Alarmfall kann der Justizvollzugsbeamte sofort eingreifen und den
Suizidversuch unterbinden. Der Einsatz einer kameragestützten intelligenten Situations- und
Gegenstandserkennung ist auch bei Aufenthalten von Gefangenen im Freien im Rahmen
sogenannter Freistunden denkbar, um z. B. die Übergabe verbotener Gegenstände zwischen
Gefangenen oder das Entstehen einer körperlichen Auseinandersetzung frühzeitig erkennen zu
können. Wir wollen im Zuge der parlamentarischen Beratungen zum Niedersächsischen
Vollzugsgesetz die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz sogenannter künstlicher
Intelligenz mittels kamerabasierter Situations- und Gegenstandserkennung zur Suizidprävention
und zur Erhöhung der Sicherheit in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten schaffen. Weiterhin bitten wir das Justizministerium, unverzüglich ein Ausschreibungsverfahren für ein
Forschungsprojekt mit geeigneten Anbietern vorzubereiten, sodass unmittelbar nach Inkrafttreten
der gesetzlichen Änderungen die innovative Technik in geeigneten Justizvollzugsanstalten
erprobt werden kann.