Meine Einkünfte

Grundentschädigung

Als Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages erhalte ich eine steuerpflichtige Grundentschädigung in Höhe von derzeit 7.485,48 Euro.
Diese sogenannte Entschädigung muss natürlich ganz regulär versteuert werden.

Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender erhalte ich zusätzlich eine Funktionszulage von derzeit 2042,95 Euro monatlich.

Von den Nettobezügen zahle ich monatlich u.a. Kranken- und Pflegeversicherung, Partei-und Sonderbeiträge, Vereinsbeiträge, Spenden, Gewerkschaftsbeiträge usw.

 

Aufwandsentschädigung

Zur Begleichung der Sachausgaben (z.B. Autofahrten im Wahlkreis, Bürokosten, Zeitungen, Porto- und Telefonkosten, Briefpapier, Anzeigen usw.) bekomme ich eine monatliche steuerfreie Aufwandsentschädigung von 1.526,01 Euro.

Einher geht mit dieser Zahlung das Werbungskostenabzugsverbot für die Steuererklärung.

Unterbringungs- und Reisekosten werden auf Antrag und gegen Nachweis (Vorlage der Quittung) vom Niedersächsischen Landtag erstattet. Als Tagegeld erhalte ich bei Anwesenheit bei den Sitzungen gegen Nachweis pro Tag 15 Euro, bei mehrtägigen Sitzungen 23 Euro.

 

Entschädigungen aus kommunalpolitischer Tätigkeit

Kreistag Landkreis Hameln-Pyrmont

Als Kreistagsabgeordneter erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200 Euro. Hinzu kommt eine Fahrtkostenpauschale von 20 Euro im Monat. Da ich am elektronischen Ladungsverfahren teilnehme, Unterlagen also elektronisch und nicht per Post erhalte, erhöht sich diese Aufwandsentschädigung um 20 Euro monatlich. Für jede Sitzung, an der ich teilnehme, erhalte ich zudem 25 Euro Sitzungsgeld.

 

Weitere Einkünfte

Ich habe keine weiteren Einkünfte aus anderen Tätigkeiten

 

(Stand Juli 2022)